Schweigen ist Gold
Aufgrund der Treue- und der Geheimhaltungs pflicht darf sich der Arbeitnehmer nur sehr zurückhaltend über seine Arbeits tätigkeit und seinen Arbeitgeber äussern.
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Aufgrund der Treue- und der Geheimhaltungspflicht darf sich der Arbeitnehmer nur sehr zurückhaltend über seine Arbeits tätigkeit und seinen Arbeitgeber äussern. In der heutigen Zeit erfolgen allzuoft unüberlegte Äusserungen von Arbeitnehmern in der Öffentlichkeit, vor allem in den sozialen Medien.
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