Die GV in Zeiten von COVID-19
Die GV 2020 ist gerettet. Der Bundesrat hat am 16. März 2020 ein befristetes Sonderregime für Versammlungen von Gesellschaften beschlossen und lässt zu, dass diese auf schriftlichem Weg oder in elektronischer Form respektive mit einem von der Gesellschaft bezeichneten unabhängigen Stimmrechtsvertreter durchgeführt werden können.
WeiterlesenNeues Verjährungsrecht
Neu verjähren Schadenersatzansprüche für Personenschäden spätestens nach 20 Jahren. Für Forderungen aus unerlaubter Handlung oder ungerechtfertigter Bereicherung gilt ab 2020 eine relative Verjährungsfrist von drei Jahren. Die wichtigsten Änderungen im Überblick.
WeiterlesenVerbotene Wettbewerbsabreden
Das Kartellrecht verbietet Abreden, die den Wettbewerb erheblich beeinträchtigen oder beseitigen, namentlich solche über Preise, Mengen und Marktgebiete.
Weiterlesenplc News: Die GV in Zeiten von COVID-19
Die GV 2020 ist gerettet. Der Bundesrat hat am 16. März 2020 ein befristetes Sonderregime für Versammlungen von Gesellschaften beschlossen und lässt zu, dass diese auf schriftlichem Weg oder in elektronischer Form respektive mit einem von der Gesellschaft bezeichneten unabhängigen Stimmrechtsvertreter durchgeführt werden können. Zum Artikel (pdf) 21. April 2020 (aktualisiert am 22. Juni 2020) Stefanie Meier-Gubser, Partner advokatur 56, Bern und Mitglied Beirat SwissBoardForum Artikel erstmals veröffentlicht beim SwissBoardForum
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Neu verjähren Schadenersatzansprüche für Personenschäden spätestens nach 20 Jahren. Für Forderungen aus unerlaubter Handlung oder ungerechtfertigter Bereicherung gilt ab 2020 eine relative Verjährungsfrist von drei Jahren. Die wichtigsten Änderungen im Überblick.
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