Das neue Erbrecht – kein grosser Wurf
UPDATE ERBRECHT: Am 1. Januar 2023 tritt das revidierte Erbrecht in Kraft. Die Änderung geht auf eine Motion aus dem Jahr 2010 zurück und soll mehr Flexibilität in der Nachlassplanung bringen. Mehr Spielraum wurde vor allem von Patchworkfamilien, aber auch im Zusammenhang mit einer verbesserten Planung von Unternehmensnachfolgen gewünscht. MEHR VERFÜGUNGSFREIHEIT: Vorerst bleibt es bei zwei Anpassungen, welche die verfügbare Quote des Erblassers und damit seinen Spielraum bei der Planung des Nachlasses erhöhen: Die Pflichtteile der Nachkommen werden reduziert und die Pflichtteile der Eltern fallen gleich ganz weg. Aber Achtung: An der gesetzlichen Erbfolge, die zur Anwendung kommt, wenn …
WeiterlesenNeue Regeln gegen Konkursmissbrauch
GESETZESÄNDERUNG: In der Frühjahrssession stimmten National- und Ständerat Bestimmungen zu, die missbräuchliche Konkurse verhindern sollen. Neu muss auch die öffentliche Hand Firmen auf Konkurs betreiben. Vor zehn Jahren forderte das Parlament mit der Motion des damaligen Ständerates Hans Hess vom Bundesrat, gegen missbräuchliche Konkurse vorzugehen. Der Bundesrat machte 2015 einen Gesetzesvorschlag. Unter anderem sollten die Verantwortlichen einer konkursiten Firma persönlich und solidarisch für die ungedeckten Kosten eines Konkursverfahrens haften, falls dieses mangels Aktiven eingestellt wird. Wegen massiver Kritik in der Vernehmlassung strich der Bundesrat diese Idee und verabschiedete 2019 seine Botschaft ans Parlament. Darin führte er verschiedene Sanktionen im …
WeiterlesenNachweis der Arbeitsunfähigkeit
ARBEITSRECHT: Wenn Zweifel herrschen sind Arbeitnehmende aus in ihrer Person liegenden Gründen ohne Verschulden an der Arbeitsleistung verhindert, so haben sie Anspruch auf Lohnfortzahlung und es besteht ein zeitlicher Kündigungsschutz. Insbesondere bei einem ereignisbezogenen rückwirkenden Arztzeugnis können jedoch Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit aufkommen. ARBEITSUNFÄHIGKEIT ist die durch eine Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit bedingte, volle oder teilweise Unfähigkeit, im bisherigen Beruf oder Aufgabenbereich zumutbare Arbeit zu leisten (Art. 6 Satz 1 ATSG). Im Arbeitsrecht wird von der Verhinderung an der Arbeitsleistung gesprochen. Gemäss Art. 324a OR haben Arbeitnehmende einen Lohnfortzahlungsanspruch, wenn sie aus in ihrer Person liegenden …
WeiterlesenNetzwerk@Genussschiff – 17. Juni 2022
Nach langen, coronabedingten Einschränkungen verspüren wir im Kontakt mit unserer Kundschaft den Wunsch, wieder vermehrt den Gedankenaustausch unter Kolleginnen und Kollegen zu suchen. Damit dies auch ausserhalb von Weiterbildungsveranstaltungen möglich ist, organisieren wir in Zusammenarbeit mit der GENUSSSCHIFF AG am Freitag, 17. Juni 2022 eine Lunchfahrt auf dem Lounge-Schiff MS UFENAU. Wir haben dort beim Anbieter der Lunchfahrt, Smoke on the Water, auf den Namen UNTERNEHMER FORUM SCHWEIZ Plätze reserviert. Link zum Programm & Anmeldung
WeiterlesenHerausforderung der gesetzlichen Neuerungen für Arbeitgebende
ARBEITSRECHT: Die Unternehmen waren in den letzten zwei Jahren mit den vielfältigen gesetzlichen Neuerungen besonders gefordert, welche aufgrund der Pandemie und weiteren Reformen in Kraft traten. In Zukunft sind ebenfalls verschiedenste Änderungen vorgesehen. Dabei den Durchblick zu haben ist ratsam. Die Vielfalt an Änderungen in Bezug auf die Anstellungsbedingungen der Mitarbeitenden hat Hochkonjunktur. Dies ist auf verschiedene Gründe zurückzuführen: Gesetzesanpassungen aufgrund der Pandemie mit direkten Auswirkungen auf die Rückkehr zur neuen Normalität und verschiedenste Fragestellungen im Zuge des gesellschaftlichen Wandels wie die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Genderfragestellungen usw. Gleichzeitig nimmt die Nachfrage nach qualifizierten Arbeitskräften wieder zu und …
WeiterlesenDas gilt neu im 2022 (Gesetzesänderungen)
Mehr Steuern auf Heizöl, höhere Pauschale für Geschäftswagen, mehr Rechte für Versicherte und bessere Hilfe beim Alimenteninkasso. Die wichtigsten gesetzlichen Neuerungen für das Jahr 2020. Von «B» wie Betreibungsgebühren bis «V» wie «Versicherungsvertrag». BETREIBUNGSGEBÜHREN Neu muss ein Betriebener 8 Franken bezahlen, wenn er vom Betreibungsamt schriftlich aufgefordert wird, eine Betreibungsurkunde persönlich auf dem Amt abzuholen. Bei Gerichtsverfahren wie etwa der Rechtsöffnung verdoppeln sich die maximalen Gerichtsgebühren für Streitwerte ab 100 000 Franken von 1000 auf 2000 Franken. Wenn ein Gläubiger seine Betreibung zurückzieht, ist dies künftig kostenlos. ELEKTRONISCHE ÜBERWACHUNG … GESCHÄFTSWAGENPAUSCHALE Die jährliche Pauschale für die private Nutzung des Geschäftsautos …
WeiterlesenOhne Generalversammlung kein Verwaltungsrat
RECHT: Gerade in vielen kleineren Aktiengesellschaften werden Generalversammlungen nicht regelmässig durchgeführt. Das Bundesgericht hat nun im Urteil 4A_496/2021 entschieden, dass Verwaltungsräte, die nicht innerhalb von sechs Monaten nach dem letzten Geschäftsjahr ihrer Amtszeit erneut gewählt werden, nicht mehr (ordentlich) im Amt sind. Das kann einen Organisationsmangel im Sinn von Art. 731b OR bedeuten. Der Prozesssachverhalt: Die B. AG war Mehrheitsaktionärin der A. AG. Bei der Gründung der A. AG wurden vier Verwaltungsräte gewählt. Die Statuten sahen eine Amtsdauer von einem Jahr vor. Nach der Generalversammlung vom 16.4.19 waren noch zwei Verwaltungsräte im Amt. Im April 21 wies die B. …
WeiterlesenVom Libor zum Saron
FINANZEN: Ende Jahr löst der Saron den Libor als Referenzzinssatz für Geldmarkthypotheken ab. Die Libor-Verträge müssen angepasst werden. Es lohnt sich, mit der Bank zu verhandeln. AUTOR: Michael Krampf
WeiterlesenCorona hält die KMUs in Atem
STARKES UNTERNEHMERTUM: Unser Leben hat sich wieder stark normalisiert, aber noch sind die Folgen der Pandemie für unser Wirtschaft nicht ausgestanden. Selbst wenn die letzten Einschränkungen fallen, werden die Erfahrungen der letzten Monate weiterhin Auswirkungen auf unser Berufsleben und den Konsum haben. AUTORIN: Nicole Barandun
WeiterlesenNeuerungen im QST-Gesetz 2021
RECHT: Für die Verfahren bei interkantonalen Verhältnissen von quellensteuerpflichtigen Personen hat die Schweizerische Steuerkonferenz (SSK) Ende August 2020 das Kreisschreiben Nr. 35 publiziert. Zudem weisen wir auf Stolpersteine aus Sicht der Unternehmen hin. AUTORIN: Brigitte Zulauf
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