Betreuungsurlaub bei gesundheitlich schwer beeinträchtigten Kindern
RECHT: Der 14-wöchige Urlaub für Eltern von gesundheitlich schwer beeinträchtigten Kindern ist am 1. Juli 2021 in Kraft getreten. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich im Obligationenrecht (OR) sowie im Erwerbsersatzgesetz (EOG). AUTORIN: Evelyne Mischler
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