Das gilt neu im 2022 (Gesetzesänderungen)
Mehr Steuern auf Heizöl, höhere Pauschale für Geschäftswagen, mehr Rechte für Versicherte und bessere Hilfe beim Alimenteninkasso. Die wichtigsten gesetzlichen Neuerungen für das Jahr 2020. Von «B» wie Betreibungsgebühren bis «V» wie «Versicherungsvertrag». BETREIBUNGSGEBÜHREN Neu muss ein Betriebener 8 Franken bezahlen, wenn er vom Betreibungsamt schriftlich aufgefordert wird, eine Betreibungsurkunde persönlich auf dem Amt abzuholen. Bei Gerichtsverfahren wie etwa der Rechtsöffnung verdoppeln sich die maximalen Gerichtsgebühren für Streitwerte ab 100 000 Franken von 1000 auf 2000 Franken. Wenn ein Gläubiger seine Betreibung zurückzieht, ist dies künftig kostenlos. ELEKTRONISCHE ÜBERWACHUNG … GESCHÄFTSWAGENPAUSCHALE Die jährliche Pauschale für die private Nutzung des Geschäftsautos wird …
WeiterlesenNeuerungen im QST-Gesetz 2021
RECHT: Für die Verfahren bei interkantonalen Verhältnissen von quellensteuerpflichtigen Personen hat die Schweizerische Steuerkonferenz (SSK) Ende August 2020 das Kreisschreiben Nr. 35 publiziert. Zudem weisen wir auf Stolpersteine aus Sicht der Unternehmen hin. AUTORIN: Brigitte Zulauf
WeiterlesenPrivatanteil Luxusfahrzeuge – bis 17% statt 9.6%!
Am 11. Februar 2019 hat das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich ein Urteil zum Luxusanteil (Privatanteil) bei Geschäftsfahrzeugen erlassen.
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