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GESETZESÄNDERUNG: Was ändert sich im Aktienrecht ab 1. Januar 2023? Die wichtigsten Änderungen im Überblick.
Der letzte Teil der umfassenden Aktienrechtsrevision wird per 1. Januar 2023 in Kraft gesetzt. Damit ist die seit 2014 laufende Aktienrechtsüberarbeitung abgeschlossen. Nebst Anpassungen an das überarbeitete Rechnungslegungsrecht, sind neue Bestimmungen zur Kapitalstruktur, die Möglichkeit der Ausschüttung von Zwischendividenden sowie der neu geregelte OR 725 einige der wichtigsten Änderungen.
NENNWERT / AKTIENKAPITAL: Der Nennwert der Aktien kann beliebig gewählt werden. Dabei ist die einzige Voraussetzung, dass der Nennwert grösser als Null ist. Unverändert bleibt das Mindestkapital von Franken 100 000, neu jedoch definiert der Bundesrat zulässige ausländische Währungen. D.h. eine Liberierung des Aktienkapitals in gewissen Fremdwährungen wird möglich
sein. Eine Umrechnung in Schweizer Franken benötigt es aber für Steuerzwecke nach wie vor. …
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AUTORIN: Daniela Buser (dipl. Wirtschaftsprüferin, zugel. Revisionsexpertin, Mitglied der Geschäftsleitung, Argo Consilium AG, Zürich)
UZ 05/22 – Das revidierte Aktienrecht – Autorin: Daniela Buser (PDF)
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