Fami­li­en­un­ter­neh­men auf Kurs

Family Governance

In Fami­li­en­un­ter­neh­men beein­flus­sen oft Emo­tio­nen die Zusam­men­ar­beit – eine Her­aus­for­de­rung für jede Unter­neh­mens­fa­mi­lie. Mit zuneh­men­der Grösse der Fami­lie besteht die Kunst darin,
einen gemein­sa­men Kurs zu defi­nie­ren und frühzeitig wich­ti­ge Ent­schei­dun­gen zu treffen.

Immer mehr Unter­neh­mens­fa­mi­li­en möch­ten Zie­le, Zustän­dig­kei­ten und Ent­schei­dungs­we­ge dahin­ge­hend defi­nie­ren, dass ihr Unter­neh­men und ihre fami­liä­re Struk­tur auf­ein­an­der abge­stimmt wer­den. Eine gerech­te Nach­fol­ge­re­ge­lung über Genera­tio­nen hin­weg ist ihnen wich­tig: Die ste­ti­gen Kon­flik­te bei Infor­ma­tio­nen und Ent­schei­dun­gen sol­len eben­so wie Unstim­mig­kei­ten bei den jährlichen Divi­den­den­zah­lun­gen ver­mie­den wer­den. Ihr gros­ses Ziel dabei ist, das Zusam­men­ge­hö­rig­keits­ge­fühl einer zuneh­men­den Anzahl von Fami­li­en­mit­glie­dern, wel­che regel­mäs­sig ver­schie­de­ne Inter­es­sen haben, aktiv zu stärken.

 

Von der Visi­on zur Strategie

Die gros­se Her­aus­for­de­rung besteht dar­in, dass alle Betei­lig­ten mit einer gemein­sa­men Visi­on und nach gemein­sam fest­ge­leg­ten Vor­ga­ben han­deln. Aus die­sem Grund emp­fiehlt sich eine Fami­li­en­ver­fas­sung. Die­se fasst alle Stra­te­gien, Struk­tu­ren und Regeln zusam­men, an denen sich das Han­deln der Mit­ei­gen­tü­mer aus­rich­ten soll (Fami­li­en­stra­te­gie). Die Fami­li­en­stra­te­gie basiert in einem ers­ten Teil auf einer Visi­on und Mis­si­on: Sie stellt die Fra­ge nach dem über­ge­ord­ne­ten Ziel für die Fami­lie und ihr Unter­neh­men. Zudem befasst sie sich mit den Wer­ten, wel­che für die Unter­neh­mer­fa­mi­lie gel­ten sol­len. In einem zwei­ten Teil wird sowohl die Stra­te­gie für die Fami­lie wie auch für das Unter­neh­men defi­niert. Bei der Fami­li­en­stra­te­gie wer­den Zie­le für die Unter­neh­mens­fa­mi­lie und ihr Ver­mö­gen fest­ge­legt: Soll die Fami­lie in Stäm­men oder als Gross­fa­mi­lie orga­ni­siert wer­den? Wie wer­den die Jun­gen ein­ge­bun­den? Die Stra­te­gie für das Unter­neh­men umfasst ins­be­son­de­re die Fest­hal­tung des Geschäfts­mo­dells sowie die Struk­tu­rie­rung des Gesamt­ver­mö­gens. In die­sem Zusam­men­hang erfolgt eine Ziel­de­fi­ni­ti­on für das Fami­li­en­un­ter­neh­men sowie eine Aus­ein­an­der­set­zung mit dem Umgang mit Chan­cen und Risiken.

 

Struk­tur sorgt für Fairness

Die Fest­le­gung der Struk­tur für die Fami­lie sowie für das Unter­neh­men erfolgt im drit­ten Teil. Bei der Struk­tur für die Fami­li­en stellt sich zuerst die Fra­ge, wer zum Kreis der Fami­lie gehört (bei­spiels­wei­se ange­hei­ra­te­te Mit­glie­der der Fami­lie). Je nach Grös­se der Fami­lie macht es Sinn, einen Fami­li­en­rat, wel­cher sich regel­mäs­sig trifft, zu bil­den. Dabei soll­te ein beson­de­res Augen­merk auf die Betreu­ung der jun­gen Fami­li­en­mit­glie­der sowie auf die Kon­flikt­lö­sung gelegt wer­den. Für das Unter­neh­men ist die Fra­ge der Gesamt­un­ter­neh­mens­struk­tur (Stamm­haus, Hol­ding oder Stif­tung) zen­tral. Davon abge­lei­tet wer­den die Aktio­närs­vor­aus­set­zun­gen sowie die damit ver­bun­de­nen Rech­te und Pflich­ten. Im Rah­men des genera­tio­nen­über­grei­fen­den Den­kens muss an die­ser Stel­le die Nach­fol­ge­pla­nung defi­niert wer­den. Wei­ter müs­sen die Orga­ni­sa­ti­on sowie die Steue­rungs­in­stru­men­te fest­ge­legt werden.

 

Im letz­ten Teil wer­den den ein­zel­nen Fami­li­en­mit­glie­dern ihre Rol­len im Unter­neh­men und in der Fami­lie zuge­teilt. Dank einer Fami­li­en­ver­fas­sung erhält das Unter­neh­men eine kla­re, indi­vi­du­ell für das Unter­neh­men ent­wi­ckel­te stra­te­gi­sche Aus­rich­tung sowie die not­wen­di­gen Struk­tu­ren. Die Fami­lie pro­fi­tiert von fai­ren Pro­zes­sen mit ver­ant­wor­tungs­vol­len Eigen­tü­mern. Es ent­steht zudem ein Zusam­men­halt in der Fami­lie mit einem aus­ge­präg­ten Bekennt­nis aller zu ihrer Rolle.

 

Auf­grund der Doku­men­tie­rung ver­fügt jeder über eine schrift­li­che Grund­la­ge, auf die sich sein Han­deln und das der ande­ren Fami­li­en­mit­glie­der stützt. Damit wird auch eine kla­re Basis für die Erar­bei­tung bzw. Anpas­sung von Gesell­schafts­do­ku­men­ten wie Sta­tu­ten, Orga­ni­sa­ti­ons­re­gle­ment und Aktio­när­bin­dungs­ver­trag, Erb- und Ehe­ver­trä­ge sowie Vor­sor­ge­auf­trä­ge geschaf­fen. Zuletzt dient der gemein­sa­me Erar­bei­tungs­pro­zess der Fami­li­en­ver­fas­sung einer Stär­kung des Fami­li­en­zu­sam­men­halts sowie der fami­li­en­in­ter­nen Kommunikation.

 

 

 

Micha­el Walt­her, Juni 2018 

Arti­kel erschie­nen in der Unter­neh­mer­zei­tung 6/7 | 2018

 

 

 
27/08/2018

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