Das gilt neu im Jahr 2026
Autor: Michael Krampf
GESETZESÄNDERUNGEN: Vom Autokauf über Baumängel bis zur Säule 3a. Anfang Jahr treten zahlreiche Gesetzesänderungen in Kraft. Die wichtigsten Neuerungen für Konsumentinnen und Konsumenten im Jahre 2026.
Ab 1. Januar 2026 können Personen, die ungerechtfertigt betrieben wurden, leichter verhindern, dass Dritte von einer solchen Betreibung erfahren. Neu kann das Gesuch um Nichtbekanntgabe während der
gesamten Dauer des Einsichtsrechts Dritter eingereicht werden, also während fünf Jahren nach Abschluss des Verfahrens. Aktuell hat die betriebene Person dafür nur ein Jahr Zeit. Zudem muss der Betriebene nur nachweisen, dass der Gläubiger die Betreibung nicht weitergezogen hat oder aber mit seinem Anliegen endgültig gescheitert ist. Mit der Gesetzesänderung korrigierte das Parlament zwei Fehlurteile des Bundesgerichts (BGE 147 III 41 und BGE 147 III 544).
Auch sonst ändert sich für Konsumentinnen und Konsumenten einiges im nächsten Jahr. Das sind die wichtigsten Neuerungen von «A» wie Autokauf bis «S» wie Strompreise.
AUTOKAUF: Der Durchschnitt der CO2-Emissionen aller Neuwagen, die zwischen dem 1. Juni 2024 und dem 31. Mai 2025 zugelassen wurden, beträgt neu 111g/km. Dieser Vergleichswert gilt ab 2026. Im Jahr zuvor waren es noch 113 g/km. Damit können Käufer eines neuen Autos besser abschätzen, wie energieeffizient ihr Wagen ist. Der Wert muss in der Preisliste und in der Online-Konfiguration angegeben werden.
BAUMÄNGEL: Haus- und Wohnungseigentümer müssen Baumängel nicht mehr innert weniger Tage nach denen Entdeckung rügen. Neu gilt eine Rügefrist von 60 Tagen für Werk- und für Kaufverträge. Die gesetzliche Verjährungsfrist für die Mängelrechte von fünf Jahren darf per Vertrag nicht mehr verkürzt werden. Ebenso kann das Nachbesserungsrecht nicht mehr ausgeschlossen werden.
BUNDESSTEUER: Wer die direkte Bundessteuer vorauszahlt, erhält neu keinen Vergütungszins mehr – statt wie bisher 0,75 Prozent. Der Verzugszins für verspätete Zahlungen wird von 4,5 auf 4 Prozent gesenkt.
Bei der direkten Bundessteuer wird die kalte Progression nächstes Jahr ausgeglichen, indem die Abzüge für drei Positionen in der Steuererklärung 2026 erhöht werden. Diese sind: Der Abzug für Feuerwehrsold
steigt um 100 Franken auf 5400 Franken. Für Lottogewinne kann man neu einen Betrag bis 1 071 000 Franken abziehen – das sind 600 Franken mehr als noch 2025. Und die Fahrkosten für Fahrten mit dem Auto zum Arbeitsplatz steigen von 70 auf 75 Rappen pro Kilometer.
HINTERLASSENEN- UND IV-RENTE: Die seit 2022 neu ausgerichteten Hinterlassenen- und IV-Renten der obligatorischen zweiten Säule werden an die Teuerung angepasst. …
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