Nachweis der Arbeitsunfähigkeit
ARBEITSRECHT: Wenn Zweifel herrschen sind Arbeitnehmende aus in ihrer Person...
ARBEITSRECHT: Die Unternehmen waren in den letzten zwei Jahren mit den vielfältigen gesetzlichen Neuerungen besonders gefordert, welche aufgrund der Pandemie und weiteren Reformen in Kraft traten. In Zukunft sind ebenfalls verschiedenste Änderungen vorgesehen. Dabei den Durchblick zu haben ist ratsam.
Die Vielfalt an Änderungen in Bezug auf die Anstellungsbedingungen der Mitarbeitenden hat Hochkonjunktur. Dies ist auf verschiedene Gründe zurückzuführen: Gesetzesanpassungen
aufgrund der Pandemie mit direkten Auswirkungen auf die Rückkehr zur neuen Normalität und verschiedenste Fragestellungen im Zuge des gesellschaftlichen Wandels wie die Vereinbarkeit von
Beruf und Familie, Genderfragestellungen usw. Gleichzeitig nimmt die Nachfrage nach qualifizierten Arbeitskräften wieder zu und die Unternehmensführungen überlegen sich wie sie die Attraktivität als Arbeitgebende steigern können.
KURZARBEIT INFOLGE DER PANDEMIE
Das summarische Verfahren soll per 1.4.2022 aufgehoben werden. Damit fallen Entschädigungen für befristete Arbeitsverhältnisse, Mitarbeitende auf Abruf und Lernende weg. Details bezüglich Karenztage, Anrechnung von Mehrstunden und die maximale Bezugsdauer sind unbedingt zu klären. Die Nachzahlung der Ferien und Feiertagsentschädigung für Monatslöhne für bereits abgerechnete Perioden bis Dezember 2021 kann voraussichtlich Ende Mai 2022 pro Abrechnungsperiode mit detailliertem Nachweis beantragt werden. Das SECO wird die betroffenen Betriebe direkt darüber informieren. Zu beachten ist jedoch, dass diese Nachzahlung je nach Situation in der Unternehmung zu einer (Teil)Rückzahlung von anderen finanziellen Hilfen im Zusammenhang
mit Covid führen kann.
FRAGEN HOMEOFFICE
Verschiedene Fragestellungen in Bezug auf Entschädigungen bei verordnetem oder freiwilligem Homeoffice mussten während der Pandemie und sollten auch für die Zeit danach gelöst werden. Unternehmen mit vielen Mitarbeitenden mit Wohnsitz im Ausland stehen nach der Beendigung der Sondervereinbarungen im Bereich Steuern und Sozialversicherungen teilweise bereits ab April
2022 und voraussichtlich ab Juli 2022 vor dem Entscheid ob, für welche Mitarbeitenden und wie viel Homeoffice sie gewähren wollen.
FRAGEM ABSENZEN UND LOHNFORTZAHLUNG
Die verschiedenen gesetzlichen Anpassungen ausserhalb von Covid hatten vor allem Auswirkungen im Bereich von bezahlten Absenzen. …
Lesen Sie den ausführlichen Artikel unter unten aufgeführtem Link.
AUTORIN: Brigitte Zulauf
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