Vermögenssteuerwert nicht börsenkontierter Gesellschaften
TAXATION: Für die Vermögenssteuer ist auf den Verkehrswert abzustellen. Bei...
GESETZESÄNDERUNG: In der Frühjahrssession stimmten National- und Ständerat Bestimmungen zu, die missbräuchliche Konkurse verhindern sollen. Neu muss auch die öffentliche Hand Firmen auf Konkurs betreiben.
Vor zehn Jahren forderte das Parlament mit der Motion des damaligen Ständerates Hans Hess vom Bundesrat, gegen missbräuchliche Konkurse vorzugehen. Der Bundesrat machte 2015 einen Gesetzesvorschlag. Unter anderem sollten die Verantwortlichen einer konkursiten Firma persönlich und solidarisch für die ungedeckten Kosten eines Konkursverfahrens haften, falls dieses mangels Aktiven eingestellt wird.
Wegen massiver Kritik in der Vernehmlassung strich der Bundesrat diese Idee und verabschiedete 2019 seine Botschaft ans Parlament. Darin führte er verschiedene Sanktionen im Strafrecht, Obligationenrecht und im Schuldbetreibungs- und Konkursrecht auf, mit denen er verhindern wollte, dass ein Unternehmen seine Schulden per Konkurs loswerden kann. Von Mitte 2021 bis zur Frühjahrssession 2022 fanden die Beratungen im Parlament statt. Am 18. März stimmten National- und Ständerat den neuen Bestimmungen zu.
Am längsten wurde über die Neuerung debattiert, dass auch öffentlich-rechtliche Gläubiger wie Steuerverwaltung und Suva Firmen auf Konkurs betreiben müssen, statt wie bisher auf Pfändung. …
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AUTOR: Michael Krampf
UZ 04/22 – Neue Regeln gegen Konkursmissbrauch – Autor: Michael Krampf
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