Vermögenssteuerwert nicht börsenkontierter Gesellschaften
TAXATION: Für die Vermögenssteuer ist auf den Verkehrswert abzustellen. Bei...
RECHT: Gerade in vielen kleineren Aktiengesellschaften werden Generalversammlungen nicht regelmässig durchgeführt. Das Bundesgericht hat nun im Urteil 4A_496/2021 entschieden, dass Verwaltungsräte, die nicht innerhalb von sechs Monaten nach dem letzten Geschäftsjahr ihrer Amtszeit erneut gewählt werden, nicht mehr (ordentlich) im Amt sind. Das kann einen Organisationsmangel im Sinn von Art. 731b OR bedeuten.
Der Prozesssachverhalt: Die B. AG war Mehrheitsaktionärin der A. AG. Bei der Gründung der A. AG wurden vier Verwaltungsräte gewählt. Die Statuten sahen eine Amtsdauer von einem Jahr vor. Nach der Generalversammlung vom 16.4.19 waren noch zwei Verwaltungsräte im Amt. Im April 21 wies die B. AG die A. AG darauf hin, dass die letzte (ao.) Generalversammlung bereits zwei Jahre her und nie eine ordentliche Generalversammlung durchgeführt worden sei. …
Lesen Sie den ausführlichen Artikel unter unten aufgeführtem Link.
AUTOR: Reto Sutter
Artikel UZ 01/22 Ohne Generalversammlung kein Verwaltungsrat_Autor Reto Sutter
0 Antworten zu "Ohne Generalversammlung kein Verwaltungsrat"