Das neue Erbrecht – kein grosser Wurf
UPDATE ERBRECHT: Am 1. Januar 2023 tritt das revidierte Erbrecht in Kraft. Die...
Am 11. Februar 2019 hat das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich ein Urteil zum Luxusanteil (Privatanteil) bei Geschäftsfahrzeugen erlassen.
Das Urteil ist rechtskräftig und wird über den Kanton Zürich hinaus grosse Bedeutung erlangen, weil es auch die Direkte Bundessteuer betrifft. Je nach Erwerbspreis kann sich der geforderte Privatanteil von den bekannten 9,6% auf bis zu 17% erhöhen. Bei zu tief verbuchten Privatanteilen besteht die Gefahr von Aufrechnungen als verdeckte Gewinnausschüttung. Steuerpflichtige und deren Berater tun also gut daran, sich eingehend mit der Materie zu beschäftigen.
Wir haben das brisante Thema «Privatanteil Luxusfahrzeuge» anlässlich unseres Zürcher Steuerseminars am 7. Dezember 2017 aus Sicht des Kantonalen Steueramts Zürich behandelt. Im Urteil des Verwaltungsgerichts wird denn auch auf dieses Seminar verwiesen. Der aktuelle Gerichtsentscheid zeigt einmal mehr, dass es sich lohnt, den Ausführungen unserer Referierenden zu folgen und diese auch umzusetzen.
Mit diesem Beitrag erhalten Mitglieder preferred leaders club und Teilnehmende an den Zürcher Steuerseminaren 2017 und 2018 sowie alle Teilnehmenden an einer Weiterbildungsveranstaltung 2019 detaillierte Informationen über den aktuellen Gerichtsentscheid und Hinweise auf mögliche Auswirkungen. Am Schluss dieses Beitrags finden sich die Links zu den Entscheiden von Steuerrekursgericht und Verwaltungsgericht des Kantons Zürich sowie die vom Verwaltungsgericht zitierten Folien aus unserem Zürcher Steuerseminar vom 7. Dezember 2017.
INHALT
Fachtext und Beilagen für Mitglieder preferred leaders club zugänglich: Zum Artikel
Danke für Ihre Anfragen. Gerne bestätige ich, dass der vollständige Blogbeitrag mit den Gerichtsentscheiden und den Folien des Zürcher Steuerseminars vom Dezember 2017 bei allen Weiterbildungsveranstaltungen 2019 im elektronischen Teilnehmerbereich aufgeschaltet wird. Angemeldete werden zu gegebener Zeit den Link erhalten. Bereits für eine Veranstaltung 2019 Angemeldete, welche die Detailangaben «Privatanteil Luxusfahrzeuge» früher benötigen, können diese hier anfordern: info@unternehmerforum.ch mit dem Betreff Privatanteil Luxusfahrzeuge.
Diskutieren Sie auf dieser Seite mit und melden Sie uns Ihre steuerlichen Erfahrungen mit Luxusfahrzeugen (je nach Kanton können Fahrzeuge ab einem Anschaffungswert von CHF 80’000 – CHF 120’000 (vor MWST) steuerlich als Luxusfahrzeuge gelten).
Besten Dank
Andrea Mathis