Sind Sie sattelfest, wenn es um die Unabhängigkeit geht?
Autorin: Daniela Buser
REVISION: Unabhängigkeitsfragen tauchen nicht nur im Rahmen der Revision auf. Auch ausserhalb der «busy season» gilt es, das Bewusstsein für solche Fragen regelmässig zu schärfen.
Die Unabhängigkeit ist oberstes Gebot bei der Erbringung von Revisionsdienstleistungen und begleitet uns nicht nur vor Annahme eines neuen Mandates, sondern wird jährlich bei jeder Revision im Rahmen der Prüfungsvorbereitung abgefragt und bestätigt. Zudem ist sie auch intern im Qualitätssicherungs-system (QS) oder, wie es künftig heissen wird, im internen Qualitätsmanagement nach ISQM-CH 1 verankert und ein allbekanntes Thema. Im Umgang mit der Unabhängigkeit sollten wir somit sattelfest
sein, und doch gibt es in der Praxis immer wieder Fälle, bei denen man nicht auf Anhieb die Antwort weiss oder aber auch nicht als Erstes an die Unabhängigkeit denkt. Mit diesem Artikel möchte ich auf zwei solche Fälle aufmerksam machen. Damit Sie für den Prüfalltag bestens gerüstet sind.
Fallbeispiel 1: Ihr Prüfkunde zügelt die Büros von Zürich nach Luzern. Bei einem Mitarbeiter läuft noch ein Arbeitsbewilligungsverfahren, und da die kantonale Verschiebung mit viel Aufwand verbunden ist, beschliesst er, dieses erstmal im Kanton Zürich weiterlaufen zu lassen. Da die Büros in Zürich gekündigt sind, benötigt er nun aber eine Adresse und fragt Sie an, ob er die Postanschrift von Ihnen nutzen kann. Wo liegt hier der Stolperstein? Gemäss Richtlinien zur Unabhängigkeit ist eine gemeinsame Sitzadresse oder aber c/o‑Adresse bei der Revisionsstelle ein Beispiel für eine enge Beziehung. Enge Beziehungen gefährden wiederum die Unabhängigkeit. Im vorliegenden Fall ist die enge Beziehung durch die Adresse mit der Unabhängigkeit nicht vereinbar. Während dies bei Treuhandmandaten unproblematisch ist, sind bei Revisionskunden weder Domiziladressen noch Zustelladressen «c/o» möglich und mit der Unabhängigkeit vereinbar.
Fallbeispiel 2: Ihr Prüfkunde hat noch eine ehrenamtliche Tätigkeit in einem Verein. Der Verein setzt sich für Kinder mit schweren Geburtsfehlern ein, indem er die Eltern finanziell und psychologisch unterstützt. Ihr Prüfkunde fragt Sie an, ob Sie die Revision «pro bono», also unentgeltlich, durchführen können. Was antworten Sie ihm? Bei einer solchen Frage dürften Sie wohl ins Grübeln kommen, und als klassischer Wirtschaftsprüfer die Antwort «es kommt darauf an» im Repertoire haben. Bei der nächsten Überlegung kommt dann wohl die Frage auf: «Darf ich?» Vom Gefühl her liegen Sie damit sicherlich richtig. Denn hier
gestaltet sich die Antwort nicht ganz klar und alles andere als kurz. Grundsätzlich müssen wir als Revisionsstelle unabhängig und objektiv bleiben. Dies betrifft auch das Honorar und die damit verbunde-ne wirtschaftliche Abhängigkeit. Auch klar ist, dass keine Erfolgshonorare erlaubt sind. Eine Revision «pro bono» wird in den Richtlinien zur Unabhängigkeit nicht angesprochen. Wir befinden uns hier in einem Graubereich. Fakt ist, «pro bono» Revisionen bestehen in der Praxis.
Dabei habe ich bisher unterschiedliche Varianten angetroffen. …
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