Stolpersteine Zuwendungen und Geschenke für Mitarbeitende
Autorin: Brigitte Zulauf
Unternehmen haben je nach Personalpolitik Zuwendungen und Geschenke für Mitarbeitende generell oder für besondere Situationen vorgesehen. Es ist notwendig, vor der Einführung solcher Vergütungselemente zu klären, ob und wie diese in der Lohnbuchhaltung und auf dem Lohnausweis ausgewiesen werden müssen. Nur so kann der gesamte Aufwand richtig eingeschätzt werden.
Weshalb ist dieses Thema gerade jetzt relevant? Zum 1.1.2026 traten Änderungen im Zusammenhang mit der Bescheinigung auf dem Lohnausweis sowie in Bezug auf die Behandlung bei den Sozialversicherungen in Kraft. In einigen Fällen (siehe Übersicht weiter unten im PDF) kommt es zu Diskrepanzen zwischen Steuer- und Sozialversicherungspflicht. Dies erfordert je nach Situation Anpassungen der Prozesse und die Einführung neuer Lohnarten. In diesem Zusammenhang ist es unter Umständen sinnvoll, zu prüfen, ob eine Gewährung solcher Zuwendungen in derselben Form weiterhin erfolgen soll. Andernfalls ist eine Anpassung der Entlöhnungskomponenten aufgrund des höheren Aufwands zu erwägen.
Weiter ist zu klären, ob im Falle einer Steuer und/oder Sozialversicherungspflicht die Abgaben von den Mitarbeitenden selbst getragen werden oder ob der Arbeitgeber diese zusätzlich übernimmt. Dies hat Einfluss auf die zu schätzenden Gesamtkosten für die Unternehmung. Nicht zu vergessen sind die Abgaben für die Mehrwertsteuer.
Welche Art von Zuwendung ist es? …
Lesen Sie den ausführlichen Artikel im unten aufgeführtem PDF.