Stol­per­stei­ne Zuwen­dun­gen und Geschen­ke für Mit­ar­bei­ten­de

Autorin: Bri­git­te Zulauf


Unter­neh­men haben je nach Per­so­nal­po­li­tik Zuwen­dun­gen und Geschen­ke für Mit­ar­bei­ten­de gene­rell oder für beson­de­re Situa­tio­nen vor­ge­se­hen. Es ist not­wen­dig, vor der Ein­füh­rung sol­cher Ver­gü­tungs­ele­men­te zu klä­ren, ob und wie die­se in der Lohn­buch­hal­tung und auf dem Lohn­aus­weis aus­ge­wie­sen wer­den müs­sen. Nur so kann der gesam­te Auf­wand rich­tig ein­ge­schätzt wer­den.

 

Wes­halb ist die­ses The­ma gera­de jetzt rele­vant? Zum 1.1.2026 tra­ten Ände­run­gen im Zusam­men­hang mit der Beschei­ni­gung auf dem Lohn­aus­weis sowie in Bezug auf die Behand­lung bei den Sozi­al­ver­si­che­run­gen in Kraft. In eini­gen Fäl­len (sie­he Über­sicht wei­ter unten im PDF) kommt es zu Dis­kre­pan­zen zwi­schen Steu­er- und Sozi­al­ver­si­che­rungs­pflicht. Dies erfor­dert je nach Situa­ti­on Anpas­sun­gen der Pro­zes­se und die Ein­füh­rung neu­er Lohn­ar­ten. In die­sem Zusam­men­hang ist es unter Umstän­den sinn­voll, zu prü­fen, ob eine Gewäh­rung sol­cher Zuwen­dun­gen in der­sel­ben Form wei­ter­hin erfol­gen soll. Andern­falls ist eine Anpas­sung der Ent­löh­nungs­kom­po­nen­ten auf­grund des höhe­ren Auf­wands zu erwä­gen.

Wei­ter ist zu klä­ren, ob im Fal­le einer Steu­er und/oder Sozi­al­ver­si­che­rungs­pflicht die Abga­ben von den Mit­ar­bei­ten­den selbst getra­gen wer­den oder ob der Arbeit­ge­ber die­se zusätz­lich über­nimmt. Dies hat Ein­fluss auf die zu schät­zen­den Gesamt­kos­ten für die Unter­neh­mung. Nicht zu ver­ges­sen sind die Abga­ben für die Mehr­wert­steu­er.
Wel­che Art von Zuwen­dung ist es? …

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