Nachweis der Arbeitsunfähigkeit
ARBEITSRECHT: Wenn Zweifel herrschen sind Arbeitnehmende aus in ihrer Person liegenden Gründen ohne Verschulden an der Arbeitsleistung verhindert, so haben sie Anspruch auf Lohnfortzahlung und es besteht ein zeitlicher Kündigungsschutz. Insbesondere bei einem ereignisbezogenen rückwirkenden Arztzeugnis können jedoch Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit aufkommen. ARBEITSUNFÄHIGKEIT ist die durch eine Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit bedingte, volle oder teilweise Unfähigkeit, im bisherigen Beruf oder Aufgabenbereich zumutbare Arbeit zu leisten (Art. 6 Satz 1 ATSG). Im Arbeitsrecht wird von der Verhinderung an der Arbeitsleistung gesprochen. Gemäss Art. 324a OR haben Arbeitnehmende einen Lohnfortzahlungsanspruch, wenn sie aus in ihrer Person liegenden …
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