Arbeitsunfähigkeit

16

Mai'22

Nach­weis der Arbeitsunfähigkeit

ARBEITSRECHT: Wenn Zwei­fel herr­schen sind Arbeit­neh­men­de aus in ihrer Per­son lie­gen­den Grün­den ohne Ver­schul­den an der Arbeits­leis­tung ver­hin­dert, so haben sie Anspruch auf Lohn­fort­zah­lung und es besteht ein zeit­li­cher Kün­di­gungs­schutz. Ins­be­son­de­re bei einem ereig­nis­be­zo­ge­nen rück­wir­ken­den Arzt­zeug­nis kön­nen jedoch Zwei­fel an der Arbeits­un­fä­hig­keit aufkommen.   ARBEITSUNFÄHIGKEIT ist die durch eine Beein­träch­ti­gung der kör­per­li­chen, geis­ti­gen oder psy­chi­schen Gesund­heit beding­te, vol­le oder teil­wei­se Unfä­hig­keit, im bis­he­ri­gen Beruf oder Auf­ga­ben­be­reich zumut­ba­re Arbeit zu leis­ten (Art. 6 Satz 1 ATSG). Im Arbeits­recht wird von der Ver­hin­de­rung an der Arbeits­leis­tung gespro­chen. Gemäss Art. 324a OR haben Arbeit­neh­men­de einen Lohn­fort­zah­lungs­an­spruch, wenn sie aus in ihrer Per­son lie­gen­den …

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