Betreibungsgebühren

24

Feb'22

Das gilt neu im 2022 (Geset­zes­än­de­run­gen)

Mehr Steu­ern auf Heiz­öl, höhe­re Pau­scha­le für Geschäfts­wa­gen, mehr Rech­te für Ver­si­cher­te und bes­se­re Hil­fe beim Ali­men­ten­in­kas­so. Die wich­tigs­ten gesetz­li­chen Neue­run­gen für das Jahr 2020. Von «B» wie Betrei­bungs­ge­büh­ren bis «V» wie «Ver­si­che­rungs­ver­trag». BETREIBUNGSGEBÜHREN Neu muss ein Betrie­be­ner 8 Fran­ken bezah­len, wenn er vom Betrei­bungs­amt schrift­lich auf­ge­for­dert wird, eine Betrei­bungs­ur­kun­de per­sön­lich auf dem Amt abzu­ho­len. Bei Gerichts­ver­fah­ren wie etwa der Rechts­öff­nung ver­dop­peln sich die maxi­ma­len Gerichts­ge­büh­ren für Streit­wer­te ab 100 000 Fran­ken von 1000 auf 2000 Fran­ken. Wenn ein Gläu­bi­ger sei­ne Betrei­bung zurück­zieht, ist dies künf­tig kostenlos. ELEKTRONISCHE ÜBERWACHUNG … GESCHÄFTSWAGENPAUSCHALE Die jähr­li­che Pau­scha­le für die pri­va­te Nut­zung des Geschäfts­au­tos wird …

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