Erbrecht

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Jun'22

Das neue Erbrecht – kein gros­ser Wurf

UPDATE ERBRECHT: Am 1. Janu­ar 2023 tritt das revi­dier­te Erbrecht in Kraft. Die Ände­rung geht auf eine Moti­on aus dem Jahr 2010 zurück und soll mehr Fle­xi­bi­li­tät in der Nach­lass­pla­nung brin­gen. Mehr Spiel­raum wur­de vor allem von Patch­work­fa­mi­li­en, aber auch im Zusam­men­hang mit einer ver­bes­ser­ten Pla­nung von Unter­neh­mens­nach­fol­gen gewünscht.   MEHR VERFÜGUNGSFREIHEIT: Vor­erst bleibt es bei zwei Anpas­sun­gen, wel­che die ver­füg­ba­re Quo­te des Erb­las­sers und damit sei­nen Spiel­raum bei der Pla­nung des Nach­las­ses erhö­hen: Die Pflicht­tei­le der Nach­kom­men wer­den redu­ziert und die Pflicht­tei­le der Eltern fal­len gleich ganz weg. Aber Ach­tung: An der gesetz­li­chen Erb­fol­ge, die zur Anwen­dung kommt, wenn …

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