Das neue Erbrecht – kein grosser Wurf
UPDATE ERBRECHT: Am 1. Januar 2023 tritt das revidierte Erbrecht in Kraft. Die Änderung geht auf eine Motion aus dem Jahr 2010 zurück und soll mehr Flexibilität in der Nachlassplanung bringen. Mehr Spielraum wurde vor allem von Patchworkfamilien, aber auch im Zusammenhang mit einer verbesserten Planung von Unternehmensnachfolgen gewünscht. MEHR VERFÜGUNGSFREIHEIT: Vorerst bleibt es bei zwei Anpassungen, welche die verfügbare Quote des Erblassers und damit seinen Spielraum bei der Planung des Nachlasses erhöhen: Die Pflichtteile der Nachkommen werden reduziert und die Pflichtteile der Eltern fallen gleich ganz weg. Aber Achtung: An der gesetzlichen Erbfolge, die zur Anwendung kommt, wenn …
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