Ohne Generalversammlung kein Verwaltungsrat
RECHT: Gerade in vielen kleineren Aktiengesellschaften werden Generalversammlungen nicht regelmässig durchgeführt. Das Bundesgericht hat nun im Urteil 4A_496/2021 entschieden, dass Verwaltungsräte, die nicht innerhalb von sechs Monaten nach dem letzten Geschäftsjahr ihrer Amtszeit erneut gewählt werden, nicht mehr (ordentlich) im Amt sind. Das kann einen Organisationsmangel im Sinn von Art. 731b OR bedeuten. Der Prozesssachverhalt: Die B. AG war Mehrheitsaktionärin der A. AG. Bei der Gründung der A. AG wurden vier Verwaltungsräte gewählt. Die Statuten sahen eine Amtsdauer von einem Jahr vor. Nach der Generalversammlung vom 16.4.19 waren noch zwei Verwaltungsräte im Amt. Im April 21 wies die B. …
WeiterlesenVom Libor zum Saron
FINANZEN: Ende Jahr löst der Saron den Libor als Referenzzinssatz für Geldmarkthypotheken ab. Die Libor-Verträge müssen angepasst werden. Es lohnt sich, mit der Bank zu verhandeln. AUTOR: Michael Krampf
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