Vorsorgeauftrag – Warum
Mit dem Vorsorgeauftrag sorgt man für den Fall einer dauernden Urteilsunfähigkeit vor. Man beauftragt eine vertraute Person mit seiner Personen- und Vermögenssorge und schafft Klarheit. Auch wird verhindert, dass eine KESB (Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde) unerwünscht über persönliche Angelegenheiten bestimmt.
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