Das neue Erbrecht – kein grosser Wurf
UPDATE ERBRECHT: Am 1. Januar 2023 tritt das revidierte Erbrecht in Kraft. Die...
Neu verjähren Schadenersatzansprüche für Personenschäden spätestens nach 20 Jahren. Für Forderungen aus unerlaubter Handlung oder ungerechtfertigter Bereicherung gilt ab 2020 eine relative Verjährungsfrist von drei Jahren. Die wichtigsten Änderungen im Überblick.
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