Vermögenssteuerwert nicht börsenkotierter Gesellschaften
Vermögenssteuer und Verkehrswert
Autor: Pascal Bischof
Für die Vermögenssteuer ist auf den Verkehrswert abzustellen. Bei nicht kotierten Gesellschaften fehlen oft entsprechende Verkehrswerte. In der Praxis wird daher die Bewertung nach den Vorgaben der Schweizerischen Steuerkonferenz vorgenommen. Diese Bewertung kann zu Überraschungen führen!
Der kantonalen Vermögenssteuer kommt im Vergleich zur Einkommenssteuer eine untergeordnete Bedeutung zu. Trotzdem gibt ein Thema in Fachkreisen immer wieder zu reden: Die steuerliche Bewertung von nicht börsenkotierten Gesellschaften (AG und GmbH), respektive dieser Anteile im Wertschriftenverzeichnis.
Die gesetzliche Grundlage dazu findet sich in Art. 14 StHG. Das Vermögen ist zum Verkehrswert zu bewerten, wobei der Ertragswert dabei berücksichtigt werden kann. Dies führt zum Beispiel bei Bankguthaben zu klar nachvollziehbaren Bewertungen: Diese basieren auf den Bankkontoauszügen. Schwieriger wird es bei der von Unternehmern geführten eigenen Gesellschaft. Hier findet weder ein regelmässiger Handel noch eine öffentliche Kursberechnung statt.
Um die Bewertung dieser nicht börsenkotierten Gesellschaften unter den Kantonen zu harmonisieren, hat der Verein der Schweizerischen Steuerkonferenz (SSK) mit dem Kreisschreiben Nr. 28 (KS 28) Richtlinien dazu herausgegeben. Das Bundesgericht hat in seinen Rechtsprechungen die Befolgung von KS 28 mehrfach bestätigt, womit KS 28 Verbindlichkeit zukommt. Im Grundsatz werden die Anteile von nicht börsenkotierten Gesellschaften mit dem Durchschnitt aus dem einmaligen Substanzwert und dem doppelten Ertragswert (Gewinn laufendes Jahr doppelt, Gewinn Vorjahr einfach gewichtet) bewertet.
Ein Zahlenbeispiel für 2021 in CHF:
Steuerbarer Gewinn laufendes Jahr 280 000
Steuerbarer Gewinn Vorjahr 60 000
Steuerbares Eigenkapitel laufendes Jahr 380 000
Wert nach KS 28 = (((2 × 280 000 + 1 × 60 000) / 3 / 9.5 × 100) × 2 + 380 000) / 3 = 1 577 000
Wenn im Beispiel also der Gewinn bewusst gesteuert wurde, um beispielsweise eine Dividende auszahlen zu können, kann ein Aktionär oder Gesellschafter von einem Jahr zum anderen zum Millionär werden! …
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