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Bei der Eidg. Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) registrierte Revisionsmitarbeitende müssen sich explizit auch im Fachgebiet Wirtschaftsprüfung weiterbilden. Wir zeigen mit Excel Mustervorlagen auf, wie Revisionsfirmen in ihrem Qualitätsmanagement die Weiterbildung ihrer Revisionsmitarbeitenden so kontrollieren und dokumentieren können, dass diese Unterlagen bei Bedarf auch der Eidg. Revisionsaufsichtsbehörde eingereicht werden könnten.
Die beiden Berufsverbände TREUHAND|SUISSE und EXPERTsuisse verpflichten ihre Mitglieder zur permanenten fachbezogenen Weiterbildung. Die Berufsangehörigen – zu diesen gehören nicht nur die Einzelmitglieder der Berufsverbände sondern auch Fachmitarbeitende im Mitgliedschaftsunternehmen – müssen ihre beruflichen Kenntnisse stets auf dem neusten Stand halten. EXPERTsuisse verlangt in den Richtlinien zur Weiterbildung einen minimalen Weiterbildungsaufwand von 60 Stunden im Jahr, wobei der Durchschnitt von zwei Kalenderjahren herangezogen wird. Selbststudium wird mit maximal 30 Stunden pro Jahr angerechnet. Das Weiterbildungsreglement von TREUHAND|SUISSE schreibt als Minimalvorgabe 4 Tage Weiterbildung pro Jahr vor bzw. 12 Tage im 3 Jahresdurchschnitt.
Die Weiterbildungsrichtlinien der Berufsverbände verlangen, dass sich die Berufsangehörigen in allen Fachgebieten weiterbilden, in welchen sie tätig sind. Wer beispielsweise im Fachgebiet Wirtschaftsprüfung tätig ist, muss sich auch in diesem Fachgebiet weiterbilden.
Die Eidg. Revisionsaufsichtsbehörde hat in Sachen Weiterbildung keine eigenen Vorgaben aufgestellt. Sie sieht das mit der fachspezifischen Weiterbildung gleich wie die Berufsverbände und akzeptiert deren Weiterbildungsvorgaben. Wer also in der Wirtschaftsprüfung tätig ist, muss sich zwingend auch im Fachgebiet Wirtschaftsprüfung weiterbilden. Die genaue Dauer der fachspezifischen Weiterbildung ist weder in den Richtlinien der Berufsverbände noch in Weisungen der RAB vorgegeben. Es darf aber davon ausgegangen werden, dass mit dieser Vorgabe mindestens ein Tag nachgewiesene Weiterbildung pro Jahr im Fachgebiet Revision gemeint ist.
Die Berufsverbände EXPERTsuisse und TREUHAND|SUISSE prüfen die Einhaltung der Weiterbildungsverpflichtungen ihrer Mitglieder. Nicht geprüft wird, ob genügend Weiterbildungsstunden oder Tage im entsprechenden Fachgebiet vorliegen. Dies sicherzustellen obliegt dem einzelnen Mitarbeitenden bzw. im Revisionsbereich den für die Qualitätssicherung zuständigen Personen. Sind ausnahmslos alle Revisionsmitarbeitenden Mitglied in einem der beiden Berufsverbände kann die Weiterbildungskontrolle des Berufsverbands Bestandteil des Dossiers Qualitätssicherung sein. Diese Kontrollen sollten ergänzt werden mit der Anzahl Stunden bzw. Tage Weiterbildung im Fachgebiet Revision und Rechnungslegung. Als Alternative dazu empfehlen wir unsere Excel Mustervorlagen. Dort sind alle relevanten Informationen enthalten.
An verschiedenen Veranstaltungen haben Vertreter der Eidg. Revisionsaufsichtsbehörde klar zum Ausdruck gebracht, dass bei den derzeit laufenden Erneuerungen der Zulassung die Überprüfung der Weiterbildungsvorgaben ein Schwerpunkt darstellen wird. Revisionsunternehmen aller Grössenordnungen tun also gut daran, die Einhaltung der Weiterbildungsverpflichtung ihrer Revisionsmitarbeitenden nicht nur zu überprüfen sondern auch richtig und zweckmässig zu dokumentieren. Dies insbesondere in den Fällen, in welchen nicht alle Revisionsmitarbeitende Mitglied von TREUHAND|SUISSE oder EXPERTsuisse sind, weil bei Nichtmitgliedern keine Weiterbildungskontrolle durch die Verbände erfolgt.
Wie eine zweckmässige und vollständige Weiterbildungskontrolle im Qualitätssicherungssystem eines Revisionsunternehmens aussehen könnte, zeigen wir in übersichtlichen Excel-Vorlagen auf. Einerseits findet sich dort das Formblatt «Deklaration zur persönlichen Weiterbildung» nach den Vorgaben von TREUHAND|SUISSE (4 Tage pro Jahr im Dreijahresdurchschnitt) und EXPERTsuisse (60 Stunden pro Jahr im Zweijahresdurchschnitt). Andererseits das für die Qualitätssicherung wichtige Formblatt «Firmenübersicht Weiterbildungskontrolle». Dieses Formular enthält alle für die Qualitätssicherung Weiterbildung wichtigen Angaben und kann der Eidg. Revisionsaufsichtsbehörde eingereicht werden, sollte sie danach fragen.
Andrea Mathis, Unternehmer Forum Schweiz
Oktober 2018
Die Excel-Tabellen «Weiterbildungskontrolle» stehen den Mitgliedern preferred leaders club kostenlos zur Verfügung.
Die Teilnehmenden 2018 Revisionstagung, Tagung Rechnungswesen sowie Refresher finden die Unterlagen im geschützten Teilnehmerbereich, welchen sie mit separatem Link erhalten haben.
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