Opting-out und überschuldet,
was nun?
Autorin: Daniela Buser
AKTIENRECHT: Dass viele konkrete Fragen erst bei der praktischen Umsetzung auftauchen, zeigt sich einmal mehr auch beim neuen Aktienrecht, das per 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist. Der vorliegende Beitrag greift die Frage auf, was bei einer überschuldeten Gesellschaft im Opting-out zu tun ist.
WELCHER BERICHT BEI ÜBERSCHULDETEN GESELLSCHAFTEN IM OPTING-OUT?
Der Gesetzesartikel scheint klar zur sein, die Umsetzung dagegen nicht. Art. 725a Abs. 2 OR sieht vor, dass bei Vorliegen eines Kapitalverlustes die Gesellschaften, welche keine Revisionsgesellschaften haben (Opting-out), die letzte Jahresrechnung vor ihrer Genehmigung durch die Generalversammlung einer eingeschränkten Revision unterziehen müssen. Der VR ernennt den zugelassenen Revisor bzw. die zugelassene Revisorin. Im darauffolgenden Gesetzesartikel (Art. 725a Abs. 3 OR) wird weitergeführt, dass auf eine Prüfung «nur» dann verzichtet werden kann, wenn der VR ein Gesuch um Nachlassstundung einreicht. Dies beantwortet die in der Praxis häufig gestellte Frage, ob Rangrücktritte von der Prüfung befreien. Rangrücktritte in ausreichender Höhe befreien einzig von der Pflicht, den Richter zu benachrich-tigen, jedoch nicht von der Prüfpflicht.
Gilt diese indirekte Prüfpflicht auch für überschuldete Gesellschaften? Die Antwort findet sich im Q&A von EXPERTsuisse, wo festgehalten wird, dass bei der Überschuldung auch der Tatbestand des Kapitalverlustes
erfüllt ist. Die Überschuldung ist also nichts als ein «erweiterter Kapitalverlust».
Damit steht klar, dass auch bei Vorliegen einer Überschuldung eine Auftragsrevision nach Art. 725a Abs. 2 OR durchzuführen ist. Da es sich um eine eingeschränkte Revision handelt sind in diesen Verhältnissen auch Doppelmandatierungen denkbar. Eine Mandatsannahme sollte aber sicherlich gut überlegt und dokumentiert sein. Insbesondere ist das Vorgehen abzuwägen, sollte der Kapitalverlust oder die Überschuldung im Folgejahr nicht beseitigt werden können und sie sich in eine jährlich wiederholende Endlosschlaufe entwickeln.
Eine nächste immer wieder auftauchende Frage ist, ob …
Lesen Sie den ausführlichen Artikel im unten aufgeführtem PDF.