Willensvollstrecker: Keine Pauschalhonorare
ERBRECHT: Willensvollstrecker verwalten die Erbschaft bis zur Teilung. Für den Aufwand haben sie Anspruch auf ein angemessenes Honorar. Dieses muss den Aufwand und die üblichen Stundentarife berücksichtigen. Der Willensvollstrecker hat die Aufgabe, die Erbschaft zu verwalten, offene Rechnungen zu zahlen und den Erben Vorschläge für die Teilung zu unterbreiten. Für seinen Aufwand hat er Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. In seiner Honorarrechnung an die Erben muss er den Stundenansatz angeben und detailliert auflisten, wie viel Zeit er wofür gebraucht hat. Nun gibt es ab und zu Willensvollstrecker, die keine detaillierte Honorarrechnung mit Zeitaufwand und Stundenansatz erstellen. … Lesen Sie …
WeiterlesenVermögenssteuerwert nicht börsenkontierter Gesellschaften
TAXATION: Für die Vermögenssteuer ist auf den Verkehrswert abzustellen. Bei nicht kotierten Gesellschaften fehlen oft entsprechende Verkehrswerte. In der Praxis wird daher die Bewertung nach den Vorgaben der Schweizerischen Steuerkonferenz vorgenommen. Diese Bewertung kann zu Überraschungen führen! Der kantonalen Vermögenssteuer kommt im Vergleich zur Einkommenssteuer eine untergeordnete Bedeutung zu. Trotzdem gibt ein Thema in Fachkreisen immer wieder zu reden: Die steuerliche Bewertung von nicht börsenkotierten Gesellschaften (AG und GmbH), respektive dieser Anteile im Wertschriftenverzeichnis. Die gesetzliche Grundlage dazu findet sich in Art. 14 StHG. Das Vermögen ist zum Verkehrswert zu bewerten, wobei der Ertragswert dabei berücksichtigt werden kann. Dies …
WeiterlesenInteressenkonflikte im Verwaltungsrat
ADÄQUATER UMGANG: Beeinflussen Eigen- oder Drittinteressen die Entscheide des Verwaltungsrats, besteht das Risiko eines Konflikts mit den Interessen der Gesellschaft. VR- und GL-Mitglieder sind zur unverzüglichen und vollständigen Transparenz betreffend ihre Interessenkonflikte verpflichtet und der Verwaltungsrat zum Ergreifen nötiger Massnahmen. Der adäquate Umgang mit Interessenkonflikten war bisher Ausfluss der allgemeinen Treuepflicht des Verwaltungsrats und Teil einer guten Corporate Governance. Das neue Aktienrecht kennt nun eine explizite Bestimmung. Artikel 717a des Obligationenrechts verpflichtet die Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung, den Verwaltungsrat unverzüglich und vollständig über sie betreffende Interessenkonflikte zu informieren. Der Verwaltungsrat muss anschliessend die nötigen Massnahmen zur Wahrung …
WeiterlesenDas revidierte Aktienrecht
GESETZESÄNDERUNG: Was ändert sich im Aktienrecht ab 1. Januar 2023? Die wichtigsten Änderungen im Überblick. Der letzte Teil der umfassenden Aktienrechtsrevision wird per 1. Januar 2023 in Kraft gesetzt. Damit ist die seit 2014 laufende Aktienrechtsüberarbeitung abgeschlossen. Nebst Anpassungen an das überarbeitete Rechnungslegungsrecht, sind neue Bestimmungen zur Kapitalstruktur, die Möglichkeit der Ausschüttung von Zwischendividenden sowie der neu geregelte OR 725 einige der wichtigsten Änderungen. NENNWERT / AKTIENKAPITAL: Der Nennwert der Aktien kann beliebig gewählt werden. Dabei ist die einzige Voraussetzung, dass der Nennwert grösser als Null ist. Unverändert bleibt das Mindestkapital von Franken 100 000, neu jedoch definiert …
WeiterlesenDas neue Erbrecht – kein grosser Wurf
UPDATE ERBRECHT: Am 1. Januar 2023 tritt das revidierte Erbrecht in Kraft. Die Änderung geht auf eine Motion aus dem Jahr 2010 zurück und soll mehr Flexibilität in der Nachlassplanung bringen. Mehr Spielraum wurde vor allem von Patchworkfamilien, aber auch im Zusammenhang mit einer verbesserten Planung von Unternehmensnachfolgen gewünscht. MEHR VERFÜGUNGSFREIHEIT: Vorerst bleibt es bei zwei Anpassungen, welche die verfügbare Quote des Erblassers und damit seinen Spielraum bei der Planung des Nachlasses erhöhen: Die Pflichtteile der Nachkommen werden reduziert und die Pflichtteile der Eltern fallen gleich ganz weg. Aber Achtung: An der gesetzlichen Erbfolge, die zur Anwendung kommt, wenn …
WeiterlesenNeue Regeln gegen Konkursmissbrauch
GESETZESÄNDERUNG: In der Frühjahrssession stimmten National- und Ständerat Bestimmungen zu, die missbräuchliche Konkurse verhindern sollen. Neu muss auch die öffentliche Hand Firmen auf Konkurs betreiben. Vor zehn Jahren forderte das Parlament mit der Motion des damaligen Ständerates Hans Hess vom Bundesrat, gegen missbräuchliche Konkurse vorzugehen. Der Bundesrat machte 2015 einen Gesetzesvorschlag. Unter anderem sollten die Verantwortlichen einer konkursiten Firma persönlich und solidarisch für die ungedeckten Kosten eines Konkursverfahrens haften, falls dieses mangels Aktiven eingestellt wird. Wegen massiver Kritik in der Vernehmlassung strich der Bundesrat diese Idee und verabschiedete 2019 seine Botschaft ans Parlament. Darin führte er verschiedene Sanktionen im …
WeiterlesenNachweis der Arbeitsunfähigkeit
ARBEITSRECHT: Wenn Zweifel herrschen sind Arbeitnehmende aus in ihrer Person liegenden Gründen ohne Verschulden an der Arbeitsleistung verhindert, so haben sie Anspruch auf Lohnfortzahlung und es besteht ein zeitlicher Kündigungsschutz. Insbesondere bei einem ereignisbezogenen rückwirkenden Arztzeugnis können jedoch Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit aufkommen. ARBEITSUNFÄHIGKEIT ist die durch eine Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit bedingte, volle oder teilweise Unfähigkeit, im bisherigen Beruf oder Aufgabenbereich zumutbare Arbeit zu leisten (Art. 6 Satz 1 ATSG). Im Arbeitsrecht wird von der Verhinderung an der Arbeitsleistung gesprochen. Gemäss Art. 324a OR haben Arbeitnehmende einen Lohnfortzahlungsanspruch, wenn sie aus in ihrer Person liegenden …
WeiterlesenHerausforderung der gesetzlichen Neuerungen für Arbeitgebende
ARBEITSRECHT: Die Unternehmen waren in den letzten zwei Jahren mit den vielfältigen gesetzlichen Neuerungen besonders gefordert, welche aufgrund der Pandemie und weiteren Reformen in Kraft traten. In Zukunft sind ebenfalls verschiedenste Änderungen vorgesehen. Dabei den Durchblick zu haben ist ratsam. Die Vielfalt an Änderungen in Bezug auf die Anstellungsbedingungen der Mitarbeitenden hat Hochkonjunktur. Dies ist auf verschiedene Gründe zurückzuführen: Gesetzesanpassungen aufgrund der Pandemie mit direkten Auswirkungen auf die Rückkehr zur neuen Normalität und verschiedenste Fragestellungen im Zuge des gesellschaftlichen Wandels wie die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Genderfragestellungen usw. Gleichzeitig nimmt die Nachfrage nach qualifizierten Arbeitskräften wieder zu und die …
WeiterlesenDas gilt neu im 2022 (Gesetzesänderungen)
Mehr Steuern auf Heizöl, höhere Pauschale für Geschäftswagen, mehr Rechte für Versicherte und bessere Hilfe beim Alimenteninkasso. Die wichtigsten gesetzlichen Neuerungen für das Jahr 2020. Von «B» wie Betreibungsgebühren bis «V» wie «Versicherungsvertrag». BETREIBUNGSGEBÜHREN Neu muss ein Betriebener 8 Franken bezahlen, wenn er vom Betreibungsamt schriftlich aufgefordert wird, eine Betreibungsurkunde persönlich auf dem Amt abzuholen. Bei Gerichtsverfahren wie etwa der Rechtsöffnung verdoppeln sich die maximalen Gerichtsgebühren für Streitwerte ab 100 000 Franken von 1000 auf 2000 Franken. Wenn ein Gläubiger seine Betreibung zurückzieht, ist dies künftig kostenlos. ELEKTRONISCHE ÜBERWACHUNG … GESCHÄFTSWAGENPAUSCHALE Die jährliche Pauschale für die private Nutzung des Geschäftsautos wird …
WeiterlesenOhne Generalversammlung kein Verwaltungsrat
RECHT: Gerade in vielen kleineren Aktiengesellschaften werden Generalversammlungen nicht regelmässig durchgeführt. Das Bundesgericht hat nun im Urteil 4A_496/2021 entschieden, dass Verwaltungsräte, die nicht innerhalb von sechs Monaten nach dem letzten Geschäftsjahr ihrer Amtszeit erneut gewählt werden, nicht mehr (ordentlich) im Amt sind. Das kann einen Organisationsmangel im Sinn von Art. 731b OR bedeuten. Der Prozesssachverhalt: Die B. AG war Mehrheitsaktionärin der A. AG. Bei der Gründung der A. AG wurden vier Verwaltungsräte gewählt. Die Statuten sahen eine Amtsdauer von einem Jahr vor. Nach der Generalversammlung vom 16.4.19 waren noch zwei Verwaltungsräte im Amt. Im April 21 wies die B. …
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