Willensvollstrecker: Keine Pauschalhonorare
ERBRECHT: Willensvollstrecker verwalten die Erbschaft bis zur Teilung. Für den…
ERBRECHT: Willensvollstrecker verwalten die Erbschaft bis zur Teilung. Für den Aufwand haben sie Anspruch auf ein angemessenes Honorar. Dieses muss den Aufwand und die üblichen Stundentarife berücksichtigen. Der Willensvollstrecker hat die Aufgabe, die Erbschaft zu verwalten, offene…
TAXATION: Für die Vermögenssteuer ist auf den Verkehrswert abzustellen. Bei nicht kotierten Gesellschaften fehlen oft entsprechende Verkehrswerte. In der Praxis wird daher die Bewertung nach den Vorgaben der Schweizerischen Steuerkonferenz vorgenommen. Diese Bewertung kann zu Überraschungen…
ADÄQUATER UMGANG: Beeinflussen Eigen- oder Drittinteressen die Entscheide des Verwaltungsrats, besteht das Risiko eines Konflikts mit den Interessen der Gesellschaft. VR- und GL-Mitglieder sind zur unverzüglichen und vollständigen Transparenz betreffend ihre Interessenkonflikte verpflichtet und…
GESETZESÄNDERUNG: Was ändert sich im Aktienrecht ab 1. Januar 2023? Die wichtigsten Änderungen im Überblick. Der letzte Teil der umfassenden Aktienrechtsrevision wird per 1. Januar 2023 in Kraft gesetzt. Damit ist die seit 2014 laufende Aktienrechtsüberarbeitung abgeschlossen.…
UPDATE ERBRECHT: Am 1. Januar 2023 tritt das revidierte Erbrecht in Kraft. Die Änderung geht auf eine Motion aus dem Jahr 2010 zurück und soll mehr Flexibilität in der Nachlassplanung bringen. Mehr Spielraum wurde vor allem von Patchworkfamilien, aber auch im Zusammenhang mit einer verbesserten…